Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat eine Kabinettsumbildung eingeleitet, die bei Verfassungsrechtlern und Politikern auf scharfe Kritik stößt. Die neuen Minister Carsten Linnemann (Gesundheit), Steffen Bilger (Verkehr) und Nina Warken (Kanzleramt) sollen am Mittwoch vom Bundespräsidenten ernannt werden, die Vereidigung im Bundestag jedoch erst am 9. September erfolgen – nach der Sommerpause. Dieses Vorgehen sei mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, argumentieren mehrere Staatsrechtler.
Nach Artikel 64 des Grundgesetzes werden Bundesminister auf Vorschlag des Kanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen. Der Eid muss demnach «bei der Amtsübernahme» geleistet werden. Die Bundesregierung halte die zeitliche Trennung von Ernennung und Vereidigung für zulässig, erklärte Merz. Die rechtliche Frage sei erörtert worden, man habe sie mit Ja beantwortet.
Unabhängige Verfassungsexperten widersprechen dieser Auffassung entschieden. Sophie Schönberger von der Freien Universität Berlin sagte der Deutschen Presse-Agentur, dies sei «ganz klar mit dem Grundgesetz nicht vereinbar». Bis zur Vereidigung dürften die Minister das Amt nicht übernehmen. «Amtsübernahme ist jede tatsächliche Übernahme von Aufgaben des Ministers. Die Übergabe des Ministeriums gehört schon dazu.» Christoph Schönberger von der Universität Köln sprach in der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» von einer «gefährlichen Missachtung des Grundgesetzes und des Parlaments». Der Eid müsse zeitlich mit der Amtsübernahme zusammenfallen.
Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, sieht zwar einen Verfassungsverstoß, aber keine unmittelbaren rechtlichen Konsequenzen. Die fehlende Vereidigung habe für die Rechtsgültigkeit der Handlungen der Minister keine Folgen. Dennoch sei das Vorgehen bedenklich. Der Jurist und FDP-Vorsitzende Wolfgang Kubicki kritisierte den Vorgang als «missglückten politischen Stunt». Er schlug vor, bis zur Vereidigung die Amtsgeschäfte von anderen Kabinettsmitgliedern kommissarisch führen zu lassen. Dies wäre eine «saubere Lösung», sagte Kubicki der dpa.
Ähnlich äußerte sich der Staatsrechtler Stefan Ulrich Pieper. Der «saubere Weg» wäre, dass die Amts- und Geschäftsübernahme erst dann erfolge, wenn die Vereidigung stattgefunden habe. Die Amtsgeschäfte ohne Eid zu übernehmen, sei «verfassungsrechtlich unsauber». Die Politik müsse sich an die Verfassung halten, unabhängig von organisatorischen oder finanziellen Erwägungen.
Merz selbst begründete die Verschiebung der Vereidigung mit Kostengründen. Der Bundestag befindet sich in der Sommerpause, eine Sondersitzung wäre nötig gewesen, um die neuen Minister zu vereidigen. «Es würde, glaube ich, ein großer Teil der deutschen Öffentlichkeit nicht verstehen, wenn wir 630 Abgeordnete aus den Ferien nach Berlin zurückbeordern müssten, um eine Vereidigung von zwei neuen Bundesministern vorzunehmen», sagte der Kanzler. Die Kosten einer solchen Sondersitzung sind nicht unerheblich: Im Jahr 2019, als Annegret Kramp-Karrenbauer als neue Verteidigungsministerin vereidigt wurde, beliefen sich die Kosten auf exakt 193.530 Euro und 19 Cent – bei einer Sitzungsdauer von einer Stunde und 39 Minuten.
Trotz dieses Präzedenzfalls lehnt die Regierung eine Sondersitzung ab. Die Opposition und mehrere Verfassungsrechtler fordern jedoch eine sofortige Vereidigung. Der Fall zeigt das Spannungsfeld zwischen verfassungsrechtlichen Anforderungen, parlamentarischen Gepflogenheiten und haushaltspolitischen Überlegungen. Beobachter erwarten, dass die Debatte bis zur geplanten Vereidigung am 9. September anhalten wird.
Die Kabinettsumbildung ist Teil einer umfassenderen Regierungsneustrukturierung durch Kanzler Merz. Die neuen Minister sollen nach der Vereidigung ihre Arbeit offiziell aufnehmen. Bis dahin bleibt unklar, ob die umstrittene zeitliche Trennung von Ernennung und Vereidigung rechtliche oder politische Nachwirkungen haben wird. Fest steht: Die Diskussion um die Auslegung des Grundgesetzes ist damit neu entfacht.
