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Politik

Marine Le Pen legt Revision ein – Wahlkampfstart vorerst ohne Fußfessel

Die französische Rechtsnationale Marine Le Pen hat Revision gegen ihre Verurteilung wegen Veruntreuung von EU-Geldern eingelegt. Die einjährige Haftstrafe mit Fußfessel wird vorerst nicht vollstreckt, sodass sie ungehindert in den Präsidentschaftswahlkampf starten kann. Das Kassationsgericht will bis Anfang April 2027 entscheiden.

Marine Le Pen legt Revision ein – Wahlkampfstart vorerst ohne Fußfessel
Frankreich: Le Pen legt Revision ein – Wahlkampfstart ohne Fußfessel
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Die französische Rechtsnationale Marine Le Pen hat gegen ihre Verurteilung wegen Veruntreuung von EU-Geldern Revision eingelegt. Wie französische Medien unter Berufung auf Justizkreise berichten, wird die vom Berufungsgericht verhängte einjährige Haftstrafe mit Fußfessel damit vorläufig nicht vollstreckt. Le Pen kann somit wie geplant ungehindert in den Wahlkampf für die Präsidentschaftswahl im Frühjahr 2027 starten.

Die Staatsanwaltschaft hatte nach dem Berufungsurteil auf eine Revision verzichtet. Das Kassationsgericht kündigte an, über Le Pens Revision bis spätestens Anfang April 2027 zu entscheiden – also noch vor dem ersten Wahlgang, der für den 18. April 2027 angesetzt ist. Die zweite Runde ist für den 2. Mai 2027 geplant. Damit bleibt die Entscheidung über die endgültige Rechtskraft des Urteils bis kurz vor der Wahl offen.

Ob Le Pen das Tragen einer Fußfessel vor der Wahl tatsächlich noch droht, hängt von zwei entscheidenden Faktoren ab. Erstens müsste das Kassationsgericht das Urteil des Berufungsgerichts bestätigen, womit die Strafe rechtskräftig würde. Zweitens müsste diese Entscheidung deutlich früher vor der Wahl fallen, denn über das Datum und die Modalitäten zum Anlegen einer Fußfessel würde ein Strafvollstreckungsrichter erst einige Wochen nach Rechtskraft des Urteils befinden.

Sollte Le Pen bis dahin zur Präsidentin gewählt worden sein, würde sie danach Immunität genießen. Die Strafe könnte dann erst nach ihrer Amtszeit vollstreckt werden. Ein weiteres Hindernis hatte das Berufungsgericht bereits aus dem Weg geräumt: Es entzog ihr das passive Wahlrecht – also die Möglichkeit zu kandidieren – für lediglich 15 Monate. Diese Strafe hat Le Pen seit dem Urteil in erster Instanz bereits verbüßt. In erster Instanz hatte das Gericht ihr das passive Wahlrecht noch für fünf Jahre und mit sofortiger Wirkung entzogen.

Die Entscheidung des Kassationsgerichts könnte somit weitreichende Folgen für den Wahlkampf haben. Sollte das Gericht das Urteil bestätigen und die Strafe für rechtskräftig erklären, müsste Le Pen mit einer Fußfessel Wahlkampf führen – ein Szenario, das ihre Kampagne erheblich belasten würde. Sollte das Gericht hingegen die Revision abweisen oder das Urteil aufheben, könnte sie ohne rechtliche Einschränkungen in die Wahl gehen.

Wie die Chancen stehen, dass Le Pen im kommenden Jahr tatsächlich zur Präsidentin gewählt wird, hängt entscheidend auch davon ab, wer für die anderen politischen Lager ins Rennen geht. Diese haben sich jedoch noch nicht klar sortiert – mit Ausnahme der französischen Linkspartei, für die erneut deren Anführer Jean-Luc Mélenchon kandidiert. Le Pens Chancen, in die Stichwahl einzuziehen, sind nach aktuellen Umfragen recht gut. Sie liegt seit Monaten mit über 30 Prozent deutlich vorne.

Der Fall Le Pen hat in Frankreich und Europa für Aufsehen gesorgt. Die Verurteilung wegen Veruntreuung von EU-Geldern betrifft Vorwürfe, dass sie und andere Mitglieder ihrer Partei EU-Parlamentsgelder für nationale Parteizwecke verwendet haben sollen. Le Pen bestreitet die Vorwürfe und sieht sich als Opfer einer politisch motivierten Justiz. Die Entscheidung des Kassationsgerichts wird daher nicht nur über ihre unmittelbare politische Zukunft entscheiden, sondern auch über die Glaubwürdigkeit des französischen Justizsystems in einem hochpolitischen Verfahren.