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Bundesverfassungsgericht prüft umstrittene Befugnisse der bayerischen Polizei

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über das bayerische Polizeiaufgabengesetz (PAG), insbesondere die Eingriffsschwelle der „drohenden Gefahr“, den Präventivgewahrsam und den Einsatz von Handgranaten. Das Urteil könnte weitreichende Folgen für Polizeigesetze in ganz Deutschland haben.

Bundesverfassungsgericht prüft umstrittene Befugnisse der bayerischen Polizei
Darf Bayerns Polizei mehr als das Grundgesetz erlaubt?
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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nimmt die umstrittenen Befugnisse der bayerischen Polizei unter die Lupe. Im Mittelpunkt der mündlichen Verhandlung stehen die Eingriffsschwelle der sogenannten „drohenden Gefahr“, die vorsorgliche Ingewahrsamnahme von Bürgern sowie der Einsatz von Explosivmitteln wie Handgranaten. Das Urteil, das in einigen Monaten erwartet wird, dürfte weit über den Freistaat hinaus Bedeutung haben, da das bayerische Polizeiaufgabengesetz (PAG) als Vorbild für zahlreiche neu gefasste Polizeigesetze in anderen Bundesländern diente.

Das höchste deutsche Gericht prüft, ob beim PAG verfassungsrechtliche Maßstäbe eingehalten wurden. Gerichtspräsident Stephan Harbarth sagte, gerügt würden Verstöße gegen eine Vielzahl von Grundrechten. Anlass für die Gesetzesverschärfung vor fast zehn Jahren sei die anhaltend hohe Gefahr internationalen und nationalen Terrorismus und Extremismus gewesen. „Konkret genannt wurden der Anschlag mit rassistischem Hintergrund auf das Münchner Olympia-Einkaufszentrum im Juli 2016 und der islamistisch motivierte Anschlag auf den Weihnachtsmarkt auf dem Berliner Breitscheidplatz im Dezember 2016“, so Harbarth.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) verteidigte in Karlsruhe die Regelungen. Die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger halte es für richtig, dass die Polizei schon bei konkreten Erkenntnissen handle, dass sich etwas anbahnen könnte, und zum Beispiel einen Terroranschlag zu verhindern versuche. „Und dass sie nicht erst aktiv wird, wenn der Anschlag stattgefunden hat“, sagte Herrmann. Auch Fälle von Stalking nannte er als Beispiele für die Anwendung des PAG. Vertreter der bayerischen Polizei verwiesen auf häusliche Gewalt, Gefährderansprachen und schwerwiegende Straftaten. Es würde eine riesige Lücke entstehen, wenn die Polizei hier nicht handeln könnte.

Die Kläger, eine Gruppe von 216 amtierenden und ehemaligen Bundestagsabgeordneten von Grünen, Linken und FDP, sehen das anders. Ihr Vertreter, Professor Thorsten Kingreen, hielt dem in der mündlichen Verhandlung entgegen: „Es geht bei der Sorge nicht darum, was bisher aus dem PAG gemacht worden sei, sondern was passieren könne.“ Auch warnte er vor möglichen Folgen, wenn das Recht den Falschen in die Hände falle. Die Abgeordneten hatten sich 2018 in einer ungewöhnlichen „Allianz für den Rechtsstaat“ zusammengeschlossen. „Es ist ein wichtiges Signal, dass wir in Fragen von Bürger- und Freiheitsrechten hier eine Gemeinsamkeit gefunden haben“, sagte Carla Bünger, innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion. Die Allianz sei sich einig, dass staatliches Handeln gerade bei so tiefgreifenden Eingriffsmöglichkeiten kontrolliert werden müsse.

Im Verfahren geht es vor allem um den im PAG enthaltenen Begriff der „drohenden Gefahr“. Wenn diese vorliegt, darf die bayerische Polizei laut Artikel 11a im Gesetz aktiv werden, „um den Sachverhalt aufzuklären und die Entstehung einer Gefahr für ein bedeutendes Rechtsgut zu verhindern“. Gemeint sind Situationen, in denen noch keine konkrete Gefahr besteht, eine Straftat also noch nicht unmittelbar zu erwarten ist. Die Polizei darf auf dieser Grundlage auch ermitteln, ob überhaupt eine konkrete Gefahr droht. Die Kläger kritisieren, die Regelung sei unverhältnismäßig und nicht bestimmt genug. Mit dem unbestimmten Begriff der „drohenden Gefahr“ begebe sich die Polizei in die Rolle eines Geheimdienstes, der weit im Vorfeld vermuteter Straftaten und zunehmend verdeckt agiere, so Bünger.

Umstritten ist außerdem, dass die bayerische Polizei laut PAG nach richterlicher Anordnung bis zu einen Monat in Präventivgewahrsam nehmen darf, um Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung zu verhindern. Der Zeitraum kann um höchstens einen weiteren Monat verlängert werden. Die Praxis kam vor einigen Jahren oft im Zusammenhang mit Protesten von Klimaaktivisten vor. Die Kläger rügen in Karlsruhe eine Verletzung des Rechts auf körperliche Freiheit. Karlsruhe prüft zudem die 2018 erweiterte Möglichkeit der Polizei, Explosivmittel wie Handgranaten zu nutzen, auch wenn Unbeteiligte hoch wahrscheinlich gefährdet würden. Im weiteren Verlauf der Verhandlung sollte es auch um die Befugnis der Polizei gehen, durch molekulargenetische Untersuchungen aus unbekanntem Spurenmaterial personenbezogene Daten wie Geschlecht und Alter zu ermitteln.

Zusammen mit der Klage der Bundestagsabgeordneten wird in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde von zehn Betroffenen geprüft – darunter eine Journalistin, ein Arzt sowie Personen aus der Fußball-Fanszene. Eine von ihnen ist Stephanie Dilba. „Ich bin natürlich froh darum, dass wir in einem Land leben, in dem es eine große Sicherheit gibt“, sagte sie vor der Verhandlung. Sie sei aber der Meinung, dass diese Sicherheit auch mit rechtsstaatlichen Mitteln aufrechterhalten werden könne. „Ich denke nicht, dass es dazu noch mehr Befugnisse benötigt.“ Der bayerische Verfassungsgerichtshof hat sich schon mehrfach mit der Frage beschäftigt, ob einzelne Aspekte des PAG zu weit gehen – und das meist verneint.

Wenn der Erste Senat in Karlsruhe in einigen Monaten sein Urteil spricht, wird man wohl nicht nur in Bayern ganz genau hinsehen. Denn das PAG sei Vorlage für zahlreiche neu gefasste Polizeigesetze in anderen Ländern wie Mecklenburg-Vorpommern, Hessen oder Sachsen sowie das Bundeskriminalamtgesetz, sagt das Bündnis „NoPAG“, das die Kläger zusammen mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte unterstützt. Das Urteil könnte somit die Polizeiarbeit in ganz Deutschland beeinflussen und die Grenzen staatlicher Eingriffe neu definieren.

Autor

Wirtschaftsanalyst

Dominik Zimmermann berichtet für Grenzah über Politik, Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur und aktuelle Ereignisse. Der Schwerpunkt liegt auf Prüfung, Kontext und verständlicher Einordnung.