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Union droht Berlin und Sachsen-Anhalt mit Verfassungsklagen

Die Unions-Fraktionschefs aus Niedersachsen, Bayern und Thüringen kündigen rechtliche Schritte vor dem Bundesverfassungsgericht an, falls in Berlin oder Sachsen-Anhalt radikale Regierungen verfassungswidrige Gesetze beschließen.

Für den Fall, dass in Berlin und Sachsen-Anhalt neue Landesregierungen unter Führung der Linkspartei beziehungsweise der AfD entstehen, will die Union nicht tatenlos zusehen. Mehrere Unions-Fraktionschefs in den Ländern drohen den möglichen Regierungen mit Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Bei Bedarf könnte die Union den Weg bis nach Karlsruhe gehen.

»Unsere Botschaft ist klar: Kein Bundesland steht außerhalb der Verfassung«, heißt es in einer Mitteilung der Fraktionsvorsitzenden aus Niedersachsen, Bayern und Thüringen, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Wenn radikale oder extremistische Regierungen verfassungswidrige Gesetze beschließen, sollen alle rechtsstaatlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um dies zu verhindern. Über den Vorstoß hatte zunächst auch die Zeitung »Welt« berichtet. Dort hieß es, die Unions-Fraktionschefs erwägten Klagen, sollten Linkspartei, SPD und Grüne in Berlin sowie die AfD in Sachsen-Anhalt regieren und radikale Gesetze erlassen. Das Bundesverfassungsgericht solle dann angerufen werden.

In dem Papier betonen die Fraktionsvorsitzenden, Föderalismus bedeute zwar Freiheit zur politischen Gestaltung, zugleich aber Verantwortung für die gemeinsame Verfassungsordnung. Diese Verantwortung ende nicht an der eigenen Landesgrenze. Wer ein Bundesland regiere, sei an das Grundgesetz und damit an das Rechtsstaatsprinzip gebunden. Insbesondere radikale oder extremistische Parteien erhielten durch Wahlergebnisse keinen Freibrief, verfassungsrechtliche Grenzen zu überschreiten. Der Schutz der Verfassungsordnung sei eine gemeinsame Aufgabe aller Länder.

Konkret beziehen sich die Unionspolitiker auf mögliche Koalitionen, die bisher nicht zustande gekommen sind. In beiden Ländern konnten seit den Wahlen noch keine Koalitionsverhandlungen erfolgreich abgeschlossen werden. Als Beispiel nennen sie das Berliner Sondierungsergebnis von Linkspartei, SPD und Grünen. Daran lasse sich ablesen, welche Verfassungsverstöße drohten: eine »exorbitante Verschuldung« im Haushalt jenseits der Grenzen der Schuldenbremse, die Einführung eines verfassungswidrigen Ausländerwahlrechts sowie die angestrebte Vergesellschaftung von Wohnungen. Die Fraktionschefs sehen darin Eingriffe, die über die verfassungsmäßigen Grenzen hinausgehen.

Für Sachsen-Anhalt verweisen die Unionspolitiker auf die Ankündigung der AfD, die Schulpflicht abzuschaffen. Diese werfe »grundlegende Fragen zur Vereinbarkeit mit unserer Verfassung« auf und betreffe die Gemeinschaft der Länder. CDU und CSU befürchten zudem erhebliche Schwächungen oder gar die Abschaffung des Verfassungsschutzes. Für Berlin droht nach Ansicht der Fraktionschefs außerdem eine maßgebliche Schwächung der Sicherheitsbehörden, insbesondere der Polizei.

Sebastian Lechner, Vorsitzender der Unions-Fraktionsvorsitzendenkonferenz und Chef der CDU-Fraktion im niedersächsischen Landtag, sagte: »Die Verantwortung für unsere Verfassungsordnung beginnt schon bei der Wahl der politischen Partner. Wer eine Regierung bildet, muss sicherstellen, dass Eigentumsschutz, starke Sicherheitsbehörden und die verfassungsrechtlichen Grenzen der Verschuldung nicht zur Verhandlungsmasse werden.« Bayerns CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek bezeichnete die Normenkontrolle als »das schärfste Schwert, das wir im föderalen Rechtsstaat haben«. Wer als Landesregierung das Grundgesetz breche, müsse damit rechnen.

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Dominik Zimmermann

Autor

Wirtschaftsanalyst

Dominik Zimmermann berichtet für Grenzah über Politik, Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur und aktuelle Ereignisse. Der Schwerpunkt liegt auf Prüfung, Kontext und verständlicher Einordnung.

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