EU-Kommission genehmigt Übernahme von MediaMarktSaturn durch unter Auflagen
Die EU-Kommission hat die Übernahme des Elektronikhändlers MediaMarktSaturn durch den chinesischen Konzern genehmigt. Die Zustimmung ist an Auflagen geknüpft, die Wettbewerbsbedenken ausräumen sollen.
Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme des Elektronikhändlers MediaMarktSaturn durch den chinesischen Handelskonzern genehmigt. Die Zustimmung erfolgt allerdings unter Auflagen, mit denen Wettbewerbsbedenken ausgeräumt werden sollen. Brüssel gibt das Vorhaben damit frei, knüpft die Freigabe aber an konkrete Bedingungen.
Nach den vorliegenden Angaben muss seine Logistik, seine Lager und seine Technologien anderen Marktteilnehmern zu denselben Konditionen anbieten, wie sie für MediaMarktSaturn gelten. Damit soll verhindert werden, dass der neue Eigentümer durch den Zugang zu Infrastruktur und Know-how Wettbewerber benachteiligt. Die Unternehmen sind verpflichtet, sich an diese Vorgaben zu halten. Wie die Einhaltung im Alltag kontrolliert wird, geht aus den Angaben nicht hervor.
MediaMarktSaturn gilt als Europas größter Elektronik-Fachhändler und betreibt zahlreiche Märkte in mehreren europäischen Ländern, darunter Deutschland. Dass ein chinesischer Handelskonzern sich diesen Marktführer sichern will, hat die Übernahme zu einem Thema mit geopolitischer Dimension gemacht. Der Konzern ist für viele Verbraucher in Europa ein etablierter Anlaufpunkt für Haushaltsgeräte, Unterhaltungselektronik und Computer.
Der Weg zur Entscheidung war nicht konfliktfrei. Zuvor hatte Peking mit Folgen gedroht, falls die Übernahme nicht gebilligt würde. Die Freigabe aus Brüssel erfolgte deshalb ausdrücklich unter Vorbehalt. Die Entscheidung der Kommission fällt damit in ein Spannungsfeld zwischen wirtschaftlicher Offenheit für ausländische Investitionen und dem Schutz des europäischen Wettbewerbs.
Die Auflagen sind der zentrale Punkt der Entscheidung. Sie zielen darauf ab, dass andere Händler und Anbieter auf dem Markt nicht von der Logistik- und Technologiestärke des neuen Eigentümers abgehängt werden. Für kleinere Konkurrenten kann der Zugang zu einer leistungsfähigen Logistik und zu Technologien entscheidend sein, wenn sie mit einem großen Handelskonzern um Kunden konkurrieren. Gerade dieser Zugang soll nun zu gleichen Bedingungen offenstehen.
Die Übernahme bleibt damit ein Beispiel dafür, wie die Europäische Kommission ausländische Zukäufe in strategisch wichtigen Märkten prüft. Auflagen sind ein Mittel, um eine Freigabe mit wettbewerbsrechtlichen Sicherungen zu verbinden, statt ein Vorhaben komplett zu untersagen. Ob und wie die Vorgaben umgesetzt werden, dürfte in den kommenden Monaten weiter beobachtet werden.
Quelle: welt.de
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